Allgemeine Geschäftsbedingungen – YOGALÖWE

 

1. ALLGEMEINES
Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind alle Angebote und Dienstleistungen von Yogalöwe
(Christine Samhaber) in Böcklingasse 4, 4060 Leonding, Österreich.
Mit der Nutzung eines Angebotes oder einer Dienstleistung akzeptiert die Kundin/der Kunde
diese Geschäftsbedingungen vorbehaltlos.
Yogalöwe bietet Unterricht im Rahmen von Kursen, Seminaren, Workshops und Einzelcoachings.

2. NUTZUNGSRECHT
Alle Leistungen von Yogalöwe stehen grundsätzlich allen Interessierten offen. Ein Rechtsanspruch
auf die Inanspruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht. Sofern für eine bestimmte Leistung
besondere persönliche Bedingungen vorausgesetzt sind, müssen diese von der Kundin/dem Kunden
erfüllt werden. Yogalöwe behält sich vor, Interessierte vor Erbringung der Leistung ohne Angabe von
Gründen abzulehnen bzw. das Vertragsverhältnis wegen Nichterfüllung von
Teilnahmevoraussetzungen nachträglich zu kündigen.

3. BEDINGUNGEN FÜR DEN YOGAUNTERRICHT
Folgende Bedingungen gelten für Yogastunden, Kurse, Seminare und Workshops, die von Yogalöwe
durchgeführt werden.
3.1 Voraussetzungen
Jede Kundin/jeder Kunde erklärt verbindlich mit ihrer/seiner Anmeldung, dass sie/er physisch gesund
und psychisch stabil sowie den einschlägigen körperlichen und geistigen Anforderungen gewachsen
ist. Die angebotenen Leistungen verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilprogramm. Sie ersetzen
in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Im Zweifelsfall ist eine
Ärztin/ein Arzt zu konsultieren.
3.2 Vertragslaufzeit, Kursdauer, Angebot
Die Vertragsdauer läuft auf bestimmte Zeit und endet automatisch mit Auslaufen des gebuchten
Angebots (des Kurses, des 10er- Blocks, der Einzeleinheit).
Grundkurse: Yogalöwe hält Hatha Yogakurse ab. Diese sind mit Anmeldung und einer Kursgebühr zu
besuchen.
Einzelstunde: Teilnahme an einer einzelnen Unterrichtseinheit, ohne vorherige Anmeldung*.
10er-Block: Gültigkeitsdauer unbegrenzt an 10 Einheiten (jeglicher Dauer) ohne vorherige Anmeldung*.
(siehe 3.3)
3.3 Anmeldung
Yogalöwe bietet die Möglichkeit des „Hopp-In“, das heißt, die Teilnahme an den im Stundenplan ersichtlichen
Yogastunden erfolgt in diesem Fall ohne Anmeldung mit einem 10er- Block oder einer Einzelstundenbuchung.
Die angemieteten Räumlichkeiten von Yogalöwe haben eine mit 20 Personen begrenzte Teilnehmer/innen
Kapazität.* Bei hoher Teilnehmer/innenzahl kann ein Fixplatz in einer bestimmten Einheit daher nur mit
vorheriger Online-Anmeldung über www.yogaloewe.at garantiert werden.
Die verbindliche Anmeldung zu anderen Leistungen von Yogalöwe wie z.B. Workshops oder Kurse ist über
Web-Formular, eversports, schriftlich per E-Mail oder telefonisch möglich.
Mit der Zusage des Platzes (Bestätigung) wird der Platz fixiert und der Teilnahmebeitrag zur Zahlung mit einem
Zahlungsziel von14 Tagen fällig.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der mündlichen
Zusage oder schriftlichen Anmeldebestätigung durch Yogalöwe kommt das Vertragsverhältnis
rechtswirksam zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies der/dem
InteressentIn unverzüglich mitgeteilt. Es werden ausnahmslos nur Anmeldungen volljähriger Personen
angenommen. Minderjährige werden durch ihre Eltern vertreten.
3.4 Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn der Veranstaltung zu überweisen. Spätestens wird der
vereinbarte Beitrag vor Beginn der ersten Einheit direkt bei Yogalöwe in bar entrichtet. Die
Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung auf
die bekannt gegebene Bankverbindung zu überweisen. Einzelne Einheiten sind direkt zum Termin bar
zahlbar.
Zahlungsverzug tritt ein, wenn die Forderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist beglichen wird.
Etwaige Bearbeitungsgebühren und gerichtliche Mahngebühren trägt die Kundin/der Kunde in vollem
Umfang. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Yogalöwe berechtigt, den Kursplatz an andere Personen
weiterzugeben und Stornogebühren zu verrechnen.
3.5 Teilnahmeobliegenheit, Ausschluss
Die Teilnehmer/innen sind zur regelmäßigen und konstruktiven Teilnahme am Kurs aufgerufen.
Absenzen liegen ausnahmslos im Verantwortungsbereich der TeilnehmerInnen und begründen keinen
Anspruch auf Rückerstattung von Teilnahmegebühren.
Während des Aufenthalts in den angemietetet Räumlichkeiten findet die ausgehängte Hausordnung
Anwendung. Yogalöwe behält sich vor, TeilnehmerInnen in besonderen Fällen, z.B. wegen nachhaltiger
Störung, von der Kursteilnahme auszuschließen. Für diesen Fall erfolgt keine Erstattung von
Teilnahmegebühren. Ein ggf. zu verantwortender Schaden ist von den betreffenden TeilnehmerInnen zu
ersetzen.
3.6 10er- Block
Die Blöcke sind unbegrenzt gültig. In der Regel sind sie nicht übertragbar (Ausnahmen siehe 3.8 und 3.9.).
Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich.
Vor jeder Yogaeinheit ist bei der Kursleitung der Name des erworbenen Blocks bekanntzugeben.
3.7 Eintreffen vor der Yogaeinheit
Das Yogastudio öffnet 15 Minuten vor der Einheit und wird mit Beginn der Yogaeinheit pünktlich
verschlossen, damit die Yogaeinheit ungestört verlaufen kann. Um ein rechtzeitiges Eintreffen wird
daher gebeten. Für Zuspätkommende besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einer bereits
laufenden Einheit.
3.8 Stornierung der Anmeldung, Rücktrittsmodalitäten
Stornierungen werden nur in schriftlicher Form (E-Mail an christine.samhaber@yogaloewe.at oder per Post)
akzeptiert und schriftlich bestätigt.
Bei Stornierung der Anmeldung bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin wird keine Stornogebühr
erhoben. Bei Stornierung im Zeitraum von 14 bis 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine
Bearbeitungsgebühr von 50% des Rechnungsbetrages fällig. Bei späteren Absagen (ab 7 Tage vor
Veranstaltungsbeginn) wird die gesamte Teilnahmegebühr verrechnet. Dies gilt auch dann, wenn
die/der TeilnehmerIn dem Kurs ohne zeitgerechte Abmeldung einfach fernbleibt.
Sollte es notwendig werden, die Einzahlung des Kursbeitrages mittels Mahnung einfordern zu müssen,
werden zusätzlich Mahn- bzw. Bearbeitungskosten (€ 7/gebuchtem Kurs) verrechnet. Auch Stornobeiträge
werden mittels Mahnverfahren eingefordert.
Ein/e ErsatzteilnehmerIn kann zu jedem Zeitpunkt gestellt werden; dies ersetzt die Stornogebühr.
3.9 Übertragbarkeit des Blocks
Wenn die laufenden Yogastunden aus gravierenden beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr
besucht werden können, besteht einmalig die Möglichkeit, den Block einer anderen Person zu übertragen.
3.10 Durchführung von Veranstaltungen, Absage, Abbruch, Änderungen
Im Hinblick auf die Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards für Yogastunden, Kurse, Seminare und
Workshops ist die Zahl der TeilnehmerInnen begrenzt.
Die Durchführung eines Kurses/Workshops ist an das Erreichen einer Mindest-Teilnehmer/innenzahl
zu einem bestimmten Stichtag gebunden. Bei einer geringeren Anmeldezahl kann der Kurs/Workshop
verändert, verschoben oder abgesagt werden. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden in
voller Höhe erstattet bzw. kann auf Wunsch der Kundin/des Kunden eine Umbuchung auf einen
anderen Kurs/Workshop erfolgen. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Yogalöwe behält sich vor, eine Kurseinheit bzw. einen ganzen Kurs aus wichtigem Grund kurzfristig zu
verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. Im Falle der Absage oder Verschiebung
werden bereits entrichtete Gebühren in voller Höhe, bei einer Unterbrechung in anteiliger Höhe,
erstattet. Falls ein ganzer Kurs betroffen ist, kann auf Kund/innenwunsch optional auch eine
Umbuchung erfolgen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wird nicht begründet.
Yogalöwe weist darauf hin, dass Inhalt und Ablauf von Kursen kurzfristig – bei grundsätzlicher Wahrung des
Gesamtcharakters des Kurses – geändert werden kann.
Dies berechtigt die Teilnehmerin/den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Ein Schadenersatzanspruch
wird ausgeschlossen.
3.11 Haftung von Yogalöwe
Die Haftung von Yogalöwe für Personen-, Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet Yogalöwe nicht. Eine Haftung im
Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld wird ebenfalls ausgeschlossen.
Die Inanspruchnahme von Leistungen von Yogalöwe erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Yogalöwe
wird diesbezüglich von jeglichen Haftungsansprüchen freigestellt, Yogalöwe haftet mithin nicht für Unfälle bzw.
daraus resultierende körperliche Schäden von TeilnehmerInnen.
Jede/r TeilnehmerIn erklärt verbindlich mit der Anmeldung, dass sie/er eine persönliche Haftpflicht und
Unfallversicherung besitzt. Yogalöwe lehnt jegliche Haftung gegenüber Kund/innen und Dritten ab. Die
nachweislich qualifizierte Yogalehrerin,führt die einzelnen Leistungen professionell und
gewissenhaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Ausführung durch und ist dabei um die
Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und der im Rahmen ihrer Leistungen zur Verfügung
gestellten Daten und Informationen bemüht. Eine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit
oder Qualität der bereitgestellten Informationen kann jedoch nicht übernommen werden.
Haftungsansprüche gegenüber Yogalöwe, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen,
die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen verursacht wurden,
sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Yogalöwe kein nachweislich vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle KundInnen tragen die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen innerhalb und außerhalb
der Dienstleistungen von Yogalöwe und kommen für verursachte Schäden selbst auf. Eltern haften
für ihre Kinder.
3.12 Gesundheitszustand der TeilnehmerInnen
Die Teilnehmer/innen versichern mit ihrer Teilnahme, nicht an einer ansteckenden Krankheit zu leiden
und dass dem Ausführen der Yogaübungen keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
Chronische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie andere körperliche oder
psychische Leiden, die die Teilnehmerin/den Teilnehmer in ihrer/seiner Yogapraxis beeinflussen
könnten, sind der Kursleitung jeweils vor Stundenbeginn mitzuteilen. Auch Schwangerschaft ist
jeweils vor Stundenbeginn unbedingt bekanntzugeben.

4. HAUSORDNUNG
Die Kund/innen haben sich nach den Weisungen von Yogalöwe zu richten. Die Hausordnung ist zu beachten
Yogalöwe ist berechtigt, eine/n Kund/in bei einem groben Verstoß gegen die ausgehängte Hausordnung, die
Anstandsregeln oder die allgemeinen Hygienevorschriften fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird der schon
bezahlte Beitrag nicht zurückerstattet. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

5. VERSCHWIEGENHEIT, DATENSCHUTZ
Personen- und firmenbezogene KundInnendaten werden unter Berücksichtigung der
Datenschutzbestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
Im Zuge der Teilnahme am Yogaunterricht bekannt gewordene vertrauliche Informationen der
Teilnehmer/innen werden streng vertraulich behandelt.

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die
Schriftformklausel. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt
vorbehalten.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt (Salvatorische Klausel). An Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung gilt,
soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich im Sinn und
Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht im Gerichtssprengel
Traun.

Stand: Jänner 2018